Höhere Gewalt

Dateityp: Musterklausel

Force-Majeure-Klauseln sind typischer Bestandteil aller Verträge zwischen deutschen und ausländischen Unternehmen. Sie entstammen dem angloamerikanischen Rechtskreis. Es gibt keine allgemeine gültige Definition der höheren Gewalt (Force Majeure). Die Vertragsparteien sind frei, zu definieren, was als höhere Gewalt zu gelten hat. Kann ein Vertragspartner nicht vertragsgemäß erfüllen, weil er auf Grund eines außerhalb seiner Macht liegenden Umstandes daran gehindert ist, wird der ganze Vertrag gewissermaßen „eingefroren“.

Sofern die Vertragsparteien sich unsicher über die Gestaltung einer Force-Majeure-Klausel sind, sollten sie auf die Standardklausel des ICC (International Chamber of Commerce) zurückgreifen und diese in den Vertrag einbeziehen, indem festgelegt wird, dass die höhere Gewalt-(Force-Majeure)Klausel 2003 der Internationalen Handelskammer (ICC-Publikation Nr. 650) Bestandteil des Vertrages ist. Die Klausel ist sehr detailliert und auf die Bedürfnisse des internationalen Handelsverkehrs zugeschnitten.

Die nachfolgend aufgeführte kurze Musterklausel (Höhere Gewalt) kann (und sollte) einzelfallbedingt, den jeweiligen Bedürfnissen der betroffenen Vertragspartei entsprechend, geändert und ergänzt werden. In internationalen Wirtschaftsverträgen empfiehlt es sich, die Rechtsfolgen des Eintritts eines Falles der höheren Gewalt wesentlich ausführlicher und detaillierter zu regeln.

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