Vereinbarung einer Schiedsklausel

Dateityp: Musterklausel

Im internationalen Rechtsverkehr kann es für ein deutsches Unternehmen sehr nachteilig werden, wenn ein Prozess vor einem staatlichen Gericht im Ausland geführt wird. Besonders deutlich wird dies im deutsch-chinesischen Rechtsverkehr: Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern sollten nicht vor staatlichen Gerichten der VR China ausgetragen werden. Zum einen mangelt es dort häufig noch an qualifizierten und unabhängigen Richtern. Außerdem lassen sich Urteile staatlicher Gerichte in der Regel nur schwer durchsetzen.

Deshalb ist die Vereinbarung einer Schiedsklausel ein absolutes „Muss“. Dies gilt für alle Arten von Verträgen mit Auslandsbezug zwischen deutschen und chinesischen Unternehmen. Der entscheidende Vorteil eines Schiedsverfahrens besteht in der internationalen Durchsetzbarkeit eines Schiedsspruches. China und Deutschland sind Mitgliedstaaten des Übereinkommens vom 10.06.1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Gerichte der VR China müssen deshalb Schiedsurteile in der Regel für vollstreckbar erklären. Weitere Vorteile des Schiedsverfahrens sind außerdem die Sachkompetenz der Schiedsrichter, die
Vertraulichkeit des Schiedsverfahrens sowie die Effizienz und Vorhersehbarkeit der Verfahrensabläufe.

Schiedsklauseln können auch nachteillig sein. Vor allem die Kosten für sachkundige Schiedsrichter sind nicht zu unterschätzen. Insbesondere im China-Geschäft überwiegen jedoch eindeutig die Vorteile den Nachteilen.

Die nachfolgende Musterklausel (Vereinbarung einer Schiedsklausel) stellt nur ein Beispiel dar. Es handelt sich um die Musterklausel der Singapore International Arbitration Centre (SIAC). Es gibt zahlreiche weitere Schiedsinstitutionen, die gewählt werden können (bspw. die Schiedsgerichtsbarkeit der International Chamber of Commerce (ICC), diejenige der Hong Kong International Arbitration Centre (HKIAC) usw.. Die Vertragsparteien können frei entscheiden, welche Schiedsinstitution Sie wählen. Chinesische Geschäftspartner werden häufig ein Interesse an der Vereinbarung der CIETAC (Chinese International Economic and Trade Arbitration Comission) haben, die in China eine hohe Akzeptanz genießt. Welches Schiedsgericht zur Entscheidung möglicher Streitfälle am besten geeignet ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Es empfiehlt sich, diesbezüglich anwaltlichen Rechtsrat einzuholen.

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