Besonderheiten beim US Markteintritt

Kategorie: Verträge
Besonderheiten beim US Markteintritt
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Sie planen den Markteintritt in die USA? Ohne Begleitung durch eine US-Anwaltskanzlei wird das nur schwer möglich sein.

Aber wie geht man bei der Suche am besten vor? Wie findet Ihr Unternehmen einen geeigneten Business Attorney?

Welchen Inhalt sollte der Mandatsvertrag (“representation agreement” oder „engagement letter“) haben? Was sollte man bedenken, um die Kosten unter Kontrolle zu halten?

Es ist ja bekannt, dass US-Anwälte bei der Gestaltung ihrer Mandatsverträge (Stichwort: Erfolgshonorare) einen weiten Spielraum haben, der nur teilweise gesetzlich geregelt ist.
Auch bei Beratungsverträgen gibt es zahlreiche Gestaltungsvarianten. In der Regel werden Stunden- oder Tagessätze („hourly fees” oder “per diem rate schedule“) und Pauschalhonorare („flat fee“) vereinbart.

Es soll auch Anwaltskanzleien geben, die in diesem Zusammenhang Erfolgshonorare anbieten („partial contingency“). Das wird auch „value billing“ genannt und bedeutet, dass Anwälte bei Aushandlung eines für den Mandanten günstigen Verhandlungsergebnisses an dem Erfolg beteiligt werden. Davon sollte man dann wohl eher Abstand nehmen.

Ungünstige Mandatsverträge mit US-Anwaltskanzleien können richtig teuer werden. Das gilt es, zu vermeiden.

Deutsche Unternehmen sollten sich bei dem Abschluss von Mandatsverträgen mit US-Anwälten beraten und in der Folge im Hinblick auf die Durchführung des Mandates begleiten lassen.

Diese Investition wird sich lohnen.

Fachanwälte für internationales Wirtschaftsrecht in Deutschland, die – wie der Unterzeichner – Kenntnisse des US-Rechtssystems haben, in den USA einen Abschluss vorweisen können und bereits mit US-Anwälten zusammengearbeitet haben, sind dafür die richtigen Ansprechpartner.

Viele deutsche Unternehmen planen derzeit, ihr US-Geschäft auszubauen. Gehört auch ihr Unternehmen dazu?

Sollten Sie dazu Fragen haben, stehe ich Ihnen für eine kostenfreie erste Telefonberatung gerne zur Verfügung.