Internationale Forderungsbeitreibung: Auf die richtige Weichenstellung kommt es an!

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Internationale Forderungsbeitreibung

Stellen Sie die Weichen richtig, wenn Sie eine Forderung im Ausland durchsetzen wollen.

Ein Worst-Case-Szenario, dass nun einmal leider vorkommen kann: Der ausländische Geschäftspartner zahlt seine Rechnung nicht, trotz zahlreicher Mahnungen.

Folgende Punkte sind dann zu klären:

  • Welcher Gerichtsstand ist vertraglich vereinbart worden?
  • [DE] Ein Gerichtsstand in Deutschland ist gewählt worden und der säumige Schuldner befindet sich im EU-Ausland:
  • Gibt es ein vereinfachtes Verfahren zur Beitreibung (sowie Sicherung sowie Vollstreckung) der grenzüberschreitenden Forderung (bspw. Europäischer Zahlungsbefehl), das in Deutschland an dem für Ihr Unternehmen zuständigen Gericht eingeleitet werden kann?
  • [Ausland] Oder soll gleich ein Gerichtsverfahren im Ausland eingeleitet werden, weil es sich im Einzelfall aus verschiedenen Gründen anbietet (bspw. aufgrund des gewählten Rechts, Gründen der Verfahrensbeschleunigung usw.) oder ohnehin ein Gerichtsstand im Ausland vereinbart worden ist? Welche Anwaltskanzlei im Ausland sollte eingeschaltet werden?

Wer kann Sie als Unternehmer in diesen Fragen bestens beraten?

Es sollte sich um einen Rechtsanwalt handeln, der Erfahrungen mit der Durchsetzung von internationalen Forderungen hat, über ein Netzwerk von Anwaltskanzleien im Ausland verfügt und gute Englischkenntnisse aufweist.

Fachanwälte für internationales Wirtschaftsrecht verfügen über die nötigen Erfahrungen und das Spezialwissen, um die Weichen für eine Forderungsbeitreibung im Ausland richtigzustellen.

Als Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht biete ich Ihnen ein kostenfreies Erstgespräch an, wenn es doch einmal vorkommen sollte, dass einer Ihrer ausländischen Geschäftspartner nicht zahlt.

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Dr. Christian Westerhausen, LL.M.
Fachanwalt für Intern. Wirtschaftsrecht