Neues Lieferkettengesetz

Kategorie: Verträge
Ist das neue Lieferkettengesetz auf Ihr Unternehmen anwendbar?
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Ist das neue Lieferkettengesetz auf Ihr Unternehmen anwendbar?

Eigentlich muss es richtig heißen: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Das tritt am 01.01.2023 in Kraft und gilt erst einmal nur für:

  • Unternehmen mit mehr als 3.000 (im Inland beschäftigen) Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das soll rund 900 Unternehmen in Deutschland betreffen.1)

Ab dem 01.01.2024 ändert sich das. Dann richtet sich das LkSG auch an Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern. Betroffen sind ca. 4.800 Unternehmen in Deutschland.1)

Ziel dieses Gesetzes ist es, in Deutschland ansässige Unternehmen zu verpflichten, ihrer Verantwortung in den Liefer- und Wertschöpfungsketten nachzukommen.

Sollen die vom Gesetz betroffenen Unternehmen aufgrund ihrer Geschäftsaktivitäten ein höheres Risiko aufweisen, Menschenrechte zu verletzen oder Umweltschäden zu verursachen als Unternehmen mit einer geringeren Mitarbeiterzahl?

Noch weniger nachvollziehbar ist für mich, warum man nicht abgewartet hat, bis eine einheitliche europäische Regelung vorliegt.

Schließlich liegt der Entwurf eines EU-Lieferkettengesetzes der EU-Kommission vom 23.02.2022 ja bereits vor.

Mag das gesetzgeberische Ziel noch so wünschenswert sein, aber warum sollen sich deutsche Unternehmen der kostenintensiven Umsetzung des Gesetzes stellen müssen und andere europäischeUnternehmen nicht?

Sofern Ihr Unternehmen vom Gesetz betroffen ist, haben Sie sich bereits ausführlich mit den neuen Anforderungen des LkSG vertraut gemacht und stellen Ihr Compliance-Management-System darauf ein.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, stehen wir als Kanzlei für eine kostenfreie erste Telefonberatung gerne zur Verfügung.

1) So das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Link zur Quelle: www.bmz.de/themen/Lieferkettengesetz)