Aus Sicht vieler Verkäufer erscheint die EXW („EX Works“) in den Incoterms©2020 immer die erste Wahl. Handelt es sich doch um eine reine Abholklausel.
In den Angebotsschreiben und Vertragsentwürfen, die mir meine Mandanten zur Prüfung vorlegen, wird deshalb regelmäßig auf die E-Klausel verwiesen und zwar auch im Falle von grenzüberschreitenden Geschäften.
Für außereuropäische Käufer ist die Klausel aber regelmäßig nicht akzeptabel. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Exportgenehmigungen im Exportstaat beschafft werden müssen. Ein nicht-europäischer Käufer ist dazu nicht in der Lage. Es bedarf dazu der Mitwirkung des Verkäufers.
Die FCA-Klausel (:„Free CArrier“) ist regelmäßig geeigneter, um sowohl die Interessen des Verkäufers als auch des außereuropäischen Käufers in Einklang zu bringen. Der Verkäufer kalkuliert dann gleich einen Ab-Werk-(FCA-)Preis. Die Ware wird von ihm bereitgestellt und verpackt, zur Ausfuhr freigemacht und das abholende Fahrzeug beladen. Gefahr und Kosten gehen über, wenn vom Käufer ein Frachtmittel bereitgestellt wird und die Ware vom Verkäufer auf das Fahrzeug abgesetzt wurde.
Bei der Gestaltung von internationalen Wirtschaftsverträgen ist die Wahl der richtigen Incoterms(©)-Klausel von entscheidender Bedeutung. Haben Sie Fragen dazu? Dann steht Ihnen der Unterzeichner für ein kostenfreies erstes Gespräch gerne zur Verfügung.