Offene Forderungen im Ausland durchsetzen lohnt sich nicht?
Leider denken viele mittelständische Unternehmen so.
Die üblichen Vorbehalte sind:
- das ist viel zu teuer
- das dauert viel zu lange
Schade, denn so werden häufig völlig zu Unrecht Forderungen abgeschrieben.
Woran liegt das?
Oft ist z.B. einfach nicht bekannt, dass es in der EU viele vereinfachte Verfahren zur Beitreibung grenzüberschreitender Geldforderungen gibt.
Was bedeutet das?
Es muss nicht erst im Ausland geklagt werden, außer es wurde vertraglich anders festgelegt.
Vielmehr kann die Klage häufig vor einem deutschen Gericht eingereicht werden, zu den in Deutschland geltenden Gerichtskosten.
Das in Deutschland ergangene Urteil kann auf Antrag ggfs. kostengünstig als Europäischer Vollstreckungstitel anerkannt werden und auf vereinfachtem Wege im EU-Ausland vollstreckt werden.
Bevor Sie davon absehen, eine Forderung gegen einen Geschäftspartner im Ausland durchzusetzen, rufen Sie doch bei uns an.
Wir können ein kostenfreies Erstgespräch führen, um allgemein über Chancen und Risiken einer Klage zu sprechen.
Hier finden Sie unsere Kontaktdaten: Kontaktseite aufrufen