Force-Majeure-Klausel

Kategorie: Verträge
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Die harten Wirtschafts- und Finanzsanktionen gegen Russland führen dazu, dass viele Verträge mit russischen Geschäftspartnern nicht mehr ausgeführt werden können.
Ist Ihr Unternehmen davon betroffen? Enthält Ihr Vertrag eine gute „Force-Majeure- Klausel“?

Jetzt kommt es darauf an, ob in den Verträgen eine sinnvolle Vorsorge für den Fall getroffen worden ist, dass Lieferpflichten aufgrund der Verbote nicht mehr erfüllt werden können, um einer Schadensersatzpflicht zu entgehen.

Eine umfassende „Force-Majeure- Klausel“ (also Höhere Gewalt- Klausel) würde die Vertragsposition des deutschen Unternehmens bestens absichern können und unmittelbar dazu führen, dass es von seiner Leistungspflicht befreit bzw. die Leistung verweigern kann.

Ein Mandant legte mir seinen Vertrag vor, der von einem Lieferverbot betroffen sein könnte.

Da galt mein erster Blick genau dieser Klausel.

Die Regelung war zwar inhaltlich einigermaßen brauchbar. Aber schade, er hatte eine im Vertrag vereinbarte Frist von wenigen Tagen nach Bekanntwerden der Umstände höherer Gewalt verpasst, um sich auf die Klausel berufen zu können. Also muss auf andere – weniger sichere- Möglichkeiten zurückgegriffen werden, um sich von dem Vertrag zu lösen.

Daher mein Ratschlag: Sofern Sie von den Sanktionen gegen Russland betroffen sind, sollten Sie umgehend handeln, den Inhalt Ihrer Verträge prüfen und ggfs. Altvertragsgenehmigungen rechtzeitig vor dem 1.Mai 2022 beantragen!

Kontaktieren Sie mich bei Fragen dazu gerne über unsere Kontaktseite.