Dazu ein paar Gründe:
Umfangreiches Wissen im komplexen Themengebiet des internationalen Wirtschaftsrechts
Das ist die Voraussetzung, um den Fachanwaltstitel zu erwerben. Fachanwälte für internationales Wirtschaftsrecht decken fachlich ein breites Spektrum ab. Da geht es nicht nur um internationales Privatrecht, sondern beispielsweise auch um internationales Verfahrensrecht, vor allem internationales Schiedsverfahrensrecht sowie umfangreiche Kenntnisse im internationalen Handels- und Gesellschaftsrecht, Beihilferecht, internationales Steuerrecht, internationales Compliance-Management usw.
Nachgewiesene Erfahrungen im internationalen Wirtschaftsrecht.
Ohne den Nachweis der Bearbeitung zahlreicher Fälle auf diesem Gebiet wird der Fachanwaltstitel nicht vergeben.
Gute englische Sprachkenntnisse
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ist die Vertrags- und Verhandlungssprache zumeist Englisch. Ohne gute englische Sprachkenntnisse kann man als Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht nicht bestehen.
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