Sie wollen Forderungen im Ausland beitreiben? Ihr Schuldner meldet sich nicht mehr auf Ihre Mahnschreiben?
In der vergangenen Woche hatte ich ein schönes Erfolgserlebnis.
Ich habe einen guten Freund in Italien, den ich während meines Studiums in den USA kennengelernt habe. Dieser arbeitet für eine italienische Rechtsanwaltskanzlei.
Er hat mit unserer Unterstützung für unseren Mandanten, ein Unternehmen aus Chemnitz, eine Forderung vor dem Gericht in Mailand in einem Urkundenprozess eingeklagt und wir haben ein Vorbehaltsurteil (nennt sich in Italien „einstweilige Zahlungsverfügung“) erlangen können!
Die Forderung beläuft sich über einen sechsstelligen Betrag. Derzeit unterhalten wir uns mit der Gegenseite über einen Vergleich. Einfach super, ich habe nicht damit gerechnet, dass wir schon in diesem Verfahrensstadium einen solchen Erfolg erzielen würden.
Sollten Sie eine Forderung im Ausland beitreiben wollen, ist es immer besser, wenn Sie zunächst einen kompetenten Ansprechpartner in Deutschland aufsuchen.
Dieser sollte über die nötige Fachkompetenz verfügen, um beurteilen zu können, ob nicht bereits in Deutschland ein Mahnbescheid/Urteil herbeigeführt werden kann, der/das dann nur noch im EU-Ausland vollstreckt werden muss.
Außerdem sollte Ihr Ansprechpartner ein gutes Netzwerk von Rechtsanwaltskanzleien im Ausland haben und gute Englischkenntnisse, um mit diesen Rechtsanwälten korrespondieren zu können, sofern es sich – wie in dem o.g. Fall – anbietet, sogleich ein Verfahren im Ausland einzuleiten.
Geht es bei Ihnen um internationale Forderungsbeitreibung? Mit dem Unterzeichner können Sie gerne ein kostenfreies Erstgespräch führen, um herauszufinden, wie am besten vorgegangen wird.