Heimvorteil vor Gericht

Kategorie: Verträge
Mehr Heimsiege als Auswärtssiege?

Sichern Sie sich einen Heimvorteil mit einer wirksamen und intelligent formulierten Gerichtsstandklausel!

Gibt es „Heimvorteile“ bei Rechtsstreiten?

Kurze Antwort: Ja, gibt es.

Gerade im B2B Geschäft ist es sehr wichtig zu vereinbaren, dass (primär) das Gericht an Ihrem eigenen Unternehmenssitz zuständig ist.

Dies gilt vor allem im Auslandsgeschäft.

Wie häufig erlebe ich das: Mein Mandant hat es nicht geschafft, sich den „Heimvorteil“ im Rahmen einer Gerichtsstandklausel zu sichern. Also geht es für meinen Mandanten und mich quer durch Deutschland an ein auswärtiges Gericht.

Zunächst entstehen dadurch Arbeitsausfälle und höhere Kosten.

Im Gerichtssaal angekommen, sitzen wir vor einer Kammer für Handelssachen, einem Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern.

Das gegnerische Unternehmen ist dem Gericht gut bekannt. Es handelt sich um ein Unternehmen aus der Region, den Geschäftsführer hat man vielleicht schon einmal kennengelernt, jedenfalls kennt man ihn aus der Presse.

Für den Rechtsanwalt der Gegenpartei ist der Rechtsstreit ohnehin ein „Heimspiel“, er kennt den Richter, es gibt eine gewisse Vertrautheit.

Egal, wie freundlich und sachlich Sie auftreten. Dadurch lässt sich der “Heimvorteil” der Gegenpartei in aller Regel nicht auskontern.

Im Rahmen der Verhandlungsführung, beispielsweise im Rahmen von Vergleichsverhandlungen, wirkt sich der Heimvorteil für die Gegenpartei zumeist positiv aus. Ansonsten wird ein Landgericht in Deutschland selbstverständlich nach Recht und Gesetz urteilen, wenn der Rechtsstreit entschieden werden muss.

Trotzdem: es gibt viele Ermessensspielräume im Rahmen der Urteilsfindung!

Das soll kein „Richter-Bashing“ sein. Richter sind eben (auch nur) Menschen und (noch) keine KI. Sympathien und Antipathien können immer eine Rolle spielen.

Jetzt stellen Sie sich diese Situation im internationalen B2B Geschäft vor, wenn ein Rechtsstreit im Ausland verhandelt werden muss.

Daher mein Appell: Tun Sie sich und Ihrem Vertrauensanwalt einen Gefallen und versuchen Sie, eine wirksame und intelligent formulierte Gerichtsstandklausel im Vertrag zu verankern…

…sofern Ihnen im Rahmen von Vertragsverhandlungen hierfür ein Spielraum zur Verfügung steht. Auch bei der Formulierung von solchen Klauseln ist juristischer Beistand sinnvoll.

Bei Verträgen mit Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern ist es häufig empfehlenswert, eine Schiedsgerichtsklausel zu vereinbaren. Der Schiedsort liegt dann meistens in einem „neutralen“ Land.

Schreiben Sie mir gerne eine kurze Nachricht mit dem Stichwort “Heimvorteil”.

Dann unterstütze ich Sie bei der Formulierung von Gerichtsstandklauseln im Rahmen eines Erstgesprächs.