Kein Import ohne Lieferantenkodex

Kategorie: Beitrag

Für jeden Importvertrag empfehle ich, einen Lieferantenkodex einzubeziehen. Im Lieferantenkodex oder „Code Of Conduct“ wird vom Lieferanten die Einhaltung bestimmter Grundsätze gefordert, die er in seiner Lieferkette umzusetzen hat.

Dabei geht es nicht nur um das neue Lieferkettengesetz, also die Einhaltung der Menschenrechte und des Umweltschutzes entlang der Lieferkette.

Der Lieferant sollte sich beispielsweise auch zur Einhaltung von Exportkontrollvorschriften, Beachtung von Antikorruptionsrecht, Datenschutz usw. verpflichten.

Compliance-Klauseln dieser Art finden sich ebenfalls in Einkaufs-AGB. Diese können aber auch gleich in einem umfassenden Verhaltenskodex für Lieferanten geregelt werden.

😩 Also noch mehr „Schreibkram“. Muss das denn auch bei KMU sein?

Ja, jedenfalls dann, wenn sich KMU gegenüber ihren eigenen Kunden dazu verpflichtet haben, die o.g. Verpflichtungen weiterzugeben. Außerdem geht es generell darum, mehr Sicherheit im Auslandsgeschäft zu erlangen.

Was gilt es bei der Gestaltung eines Lieferantenkodex zu beachten?

👉 Ein Lieferantenkodex muss wirksam in einen Vertrag einbezogen werden. Anders als bei innerdeutschen Geschäften sind dafür im internationalen Handelsverkehr bekanntlich einige Hürden zu nehmen.

👉 Gerne wird von deutschen Unternehmen die Geltung deutschen Rechts für das Importgeschäft gewählt. Dann unterliegen die AGB einer besonderen Inhaltskontrolle und müssen ”angemessen” sein. Audit-Klauseln sollten daher nicht zu weit reichen. Für die Vereinbarung von Vertragsstrafen gelten strenge Regeln, um nur einige Punkte zu benennen.

👉 Allzu ausufernde Lieferantenkodizes, wie Großunternehmen diese häufig haben, sind für KMU sicher nicht geeignet. Also besser nicht „Copy-and-paste“. Kurz und übersichtlich. Es muss nicht jedes Gesetz zitiert werden. Die Kunden werden das zu schätzen wissen.

Mit dem Lieferantenkodex ist es wie mit allgemeinen Einkaufsbedingungen. Es empfiehlt sich, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um wirksame und auf die Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens abgestimmte Klauseln zu formulieren. Bestens geeignet für diese Aufgabe sind Fachanwälte für Internationales Wirtschaftsrecht.