Lieferketten-Risikoanalyse für KMU

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“Mein wichtigster Kunde will, dass ich die Sozial- und Umweltstandards nach dem neuen Lieferkettengesetz einhalte – obwohl wir weniger als 500 Beschäftigte haben. Was soll ich tun?”

👆 Eigentlich greift das neue Lieferkettengesetz hier nicht. Dennoch werde ich mit dieser Frage in letzter Zeit häufiger konfrontiert.

Denn: Die Sozial- und Umweltstandards stehen häufig im “Verhaltenskodex für Geschäftspartner” der Großkunden. KMU müssen sich dazu verpflichten, diese Richtlinien einzuhalten.

Die Einhaltung der Standards kann vom Kunden überprüft und Abhilfemaßnahmen können verlangt werden.

Wie sollen KMU’s das nun aber sicherstellen und nachweisen, ohne dass es zu viel kostet?

😠Dieses Thema „nervt“ viele meiner Mandanten, auch wenn sie natürlich die Einhaltung der Menschenrechte entlang der Lieferkette und den Umweltschutz als wichtig ansehen. Statt sich eine kostenintensive Compliance-Abteilung wie der Großkunde zu leisten, konzentrieren Sie sich lieber auf Ihre eigentliche Arbeit und den Erhalt der Arbeitsplätze.

Lamentieren hilft nicht, eine Absicherung des eigenen Unternehmens ist erforderlich. Sonst droht die Kündigung des wichtigsten Vertrags oder Sie machen sich schadensersatzpflichtig.

👉 Wie also vorgehen?

Am Anfang steht die Risikoanalyse. Das ist meines Erachtens erst einmal Sache der Geschäftsführung.

Also:

  • den „Verhaltenskodex für Geschäftspartner“ einmal in Ruhe und ganz genau durchlesen,
  • Menschenrechts- und umweltbezogene Risiken entlang der Lieferkette identifizieren.

Anschließend folgt die Feinjustierung. Das kann der Einkaufs- oder Rechtsabteilung überlassen werden:

  • Was liegt an Informationen zum Lieferanten vor?
  • Selbstauskünfte des Lieferanten einfordern durch Fragebögen?
  • Risikoprofil der Produkte/des Standortes des Lieferanten einschätzen.
  • Risiken bewerten und priorisieren – bei Bedarf vertragliche Regelungen mit den Lieferanten treffen

Unbedingt alles dokumentieren. Sonst können die Maßnahmen im Ernstfall nicht nachgewiesen werden. Einmal jährlich, zusätzlich (falls erforderlich) anlassbedingt ergänzen und erneuern.

Ja, das kostet Zeit und etwas Mühe. Da unser Kanzleimanagement DIN-zertifiziert ist, kenne ich das sehr gut.

Das bedeutet einmal im Jahr Aufwand. Trotzdem sind wir immer ganz dankbar dafür, dass die Abläufe regelmäßig durchleuchtet werden.

Wir finden immer wieder Verbesserungspotenzial. Das Thema also möglichst positiv angehen, erleichtert vieles.

Vor allem beim „Kick-Off“ kann ein Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht helfen. Er führt das Unternehmen durch die wichtigsten Bestimmungen des Lieferkettengesetzes bzw. des Verhaltenskodex des Kunden.

Dann kann er dabei helfen, eine Struktur für das Risikomanagement zu schaffen. Dabei wird er auch die Verträge mit den Lieferanten “unter die Lupe nehmen”. Vielleicht stellt er dabei fest, wie die Verträge optimiert werden können.

Schon hat sich die Investition gelohnt!